Das kann ich für Sie tun!
Im Bereich Finanzbuchhaltung (im Rahmen des §6 Nr. 3 und 4 des StBerG)
- Sortieren der Belege inkl. Prüfung auf Vollständigkeit
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen gem. Umsatzsteuergesetz
- Fachkundige Kontierung der Belege
- Erfassung Ihrer Daten nach den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung
- Offene-Posten-Verwaltung im Debitoren- und Kreditorenbereich
- Verwaltung des Anlagevermögens
- Organisation der Belegablage
- Ausdruck der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) mit Summen- und Saldenlisten
- Fakturierung, Mahnwesen und offene Posten-Pflege
- Zahlungsverkehr und Büroorganisation
- Auf Wunsch/nach Absprache kann ich die Belege von Ihnen abholen und wieder zurückbringen.
Im Bereich Lohnbuchhaltung (im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG)
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Bundesknappschaft
- Meldewesen an die Sozialversicherungsträger (An-, Um-, Ab- und Jahres-meldungen)
- Lohnjournale und Buchungsbelege zur Übernahme in die Buchhaltung
- Führen von Lohnkonten
- Nachweise für die Berufsgenossenschaften
- Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs
- Erstellen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden
Die Übernahme Ihrer lfd. Buchhaltung ist jederzeit möglich!
Darüber hinaus biete ich Ihnen einen kostenlosen Hol- und Bring-Service Ihrer Unterlagen.
Schreiben Sie mir einfach eine Mail an: t.boese@tbbuchhaltungsservice.com