Leistungen

Das kann ich für Sie tun!

Im Bereich Finanzbuchhaltung (im Rahmen des §6 Nr. 3 und 4 des StBerG)

  • Sortieren der Belege inkl. Prüfung auf Vollständigkeit
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen gem. Umsatzsteuergesetz
  • Fachkundige Kontierung der Belege
  • Erfassung Ihrer Daten nach den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung
  • Offene-Posten-Verwaltung im Debitoren- und Kreditorenbereich
  • Verwaltung des Anlagevermögens
  • Organisation der Belegablage
  • Ausdruck der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) mit Summen- und Saldenlisten
  • Fakturierung, Mahnwesen und offene Posten-Pflege
  • Zahlungsverkehr und Büroorganisation
  • Auf Wunsch/nach Absprache kann ich die Belege von Ihnen abholen und wieder zurückbringen.

Im Bereich Lohnbuchhaltung (im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG)

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Bundesknappschaft
  • Meldewesen an die Sozialversicherungsträger (An-, Um-, Ab- und Jahres-meldungen)
  • Lohnjournale und Buchungsbelege zur Übernahme in die Buchhaltung
  • Führen von Lohnkonten
  • Nachweise für die Berufsgenossenschaften
  • Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs
  • Erstellen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden

Die Übernahme Ihrer lfd. Buchhaltung ist jederzeit möglich!

Darüber hinaus biete ich Ihnen einen kostenlosen Hol- und Bring-Service Ihrer Unterlagen.

Schreiben Sie mir einfach eine Mail an: t.boese@tbbuchhaltungsservice.com