100 Euro pro Kind pro Monat und das 10 Jahre lang. Familien mit mehreren Kindern können vom Baukindergeld gut profitieren, aber auch bei einem Kind lohnt sich der Antrag.
Voraussetzungen:
Familien mit Kind(ern), die 2019 eine Immobilie bauen oder kaufen.
Die Kinder müssen unter 18 Jahre alt und kindergeldberechtigt sein.
Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf maximal 90.000 Euro betragen, je weiterem Kind sind zusätzliche 15.000 Euro erlaubt.
Herangezogen wird das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres – für 2019 gilt der Mittelwert aus 2016 und 2017.
- Die Baugenehmigung bzw. der Kaufvertrag muss bis zum 31.12.2020 vorliegen.
- Man muss nicht alleiniger Eigentümer des Objektes sein.
- Wer bereits eine Immobilie besitzt, erhält kein Baukindergeld. Ausnahme: Das alte Objekt ist bereits verkauft, bevor die neue Baugenehmigung vorliegt.
- Die Beantragung erfolgt online nach Einzug in die erworbene Immobilie, beim Kauf der gemieteten Immobilie gilt die Meldebestätigung.
- Wer in 2019 eine Immobilie baut oder erwirbt, kann bis Ende 2019 den entsprechenden Antrag auf Baukindergeld stellen.
Sprechen Sie mich bei weiteren Fragen gern an!
Tiina Böse